Versteckte Kosten oder eine unfaire Honorarpolitik ?
Unsere Steuerberatungsleistungen rechnen wir auf Basis der für uns geltenden Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Beratungsleistungen im Rahmen unserer anwaltlichen Beauftragung berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Darüber hinaus können mit uns auf Wunsch individuell angepasste Honorar- und Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Gerne können auch monatliche Abschlagszahlungen oder Pauschalen vereinbart werden. Sofern wir wissen, welche Dienstleistungen Sie gerne in Anspruch nehmen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein verbindliches Angebot.
Versteckte Kosten oder eine unfaire Honorarpolitik gibt es bei uns nicht!