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Auszeichnung als TOP-Steuerberater 2024

Die Champions der Branche

Top Steuerberater 2024  
Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY hat uns als TOP-Steuerberater 2024 ausgezeichnet. Bei der Auszeichnung wurde insbesondere die steuerliche Fachkompetenz geprüft und ausgewertet. 
FOCUS MONEY Ausgabe 24/2024 - Artikel als pdf

Steuer­beratung:

ganzheitlich, pragmatisch und professionell

Bereits in zweiter Generation arbeitet unsere Steuerkanzlei für bundesweit tätige Unter­nehmen, Freiberufler und Privatleute. Dabei bildet die steuerliche Beratung von Pflegeun­ternehmen im Bereich der stationären und ambulanten Pflege einen Branchenschwer­punkt in unserer Kanzlei.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung sowie die in unserem Hause als Rechtsanwalt und Steuerberater bzw. Steuerberater und vereidigter Buchprüfer doppelt qualifizierten Be­rufsträger unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer steuerlichen Problem- und Fragestellun­gen. Als qualifizierter "Fachberater für Internationales Steuerrecht" helfen wir auch gerne bei der Beantwortung Ihrer grenzüberschreitenden steuerlichen Fragen. 

Unsere Mandanten schätzen das. Wir freuen uns, Sie als steuerlicher Berater zu beglei­ten.

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Vortrag zum Thema Betriebsübergabe im Handwerk

 

Wir haben am 10. September 2024 bei der Handwerkskammer Münster zum Thema „Betriebsübergabe im Handwerk – steuerliche Gestaltungsüberlegungen“ vorgetragen.

Vielen Dank an alle Teilnehmer für die zahlreichen Fragen zu diesem Thema.

Die Rückmeldungen haben gezeigt, dass bei einer Betriebsübergabe steuerliche und zivilrechtliche Fragestellungen zwingend in Einklang zu bringen sind. 

Hier finden Sie eine PDF-Datei zu unserem Vortrag

 

Die E-Rechnung kommt 

Was es für Unternehmer ab 2025 zu beachten gilt

Seit dem 27. März 2024 ist es amtlich: Im unternehmerischen Bereich (Leistungen zwischen Unternehmern) wird ab 2025 die elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) eingeführt. Auch wenn (längstens) bis Ende 2027 Übergangs- und vereinzelt Ausnahmeregelungen gelten, muss jeder Unternehmer ab 2025 den Empfang einer E-Rechnung gewährleisten. Bei einer E-Rechnung handelt es sich nicht – wie häufig angenommen – um eine PDF-Datei welche via e-mail oder messenger Dienst versendet wird. Die Änderungen und Neuerungen erläutert der von uns in der Zeitschrift Wirtschaft Münsterland Ausgabe 03/2024 veröffentlichte Artikel. Gerne unterstützen wir Sie natürlich bei der Umsetzung des "Projektes E-Rechnung“.

(Artikel erschienen in "Wirtschaft Münsterland" Ausgabe 03/2024)

Artikel als pdf

Unsere Mandanten

Unternehmen

Wir betreuen Unternehmen und Firmen aus den Bereichen …

Pflegeberufe

Insbesondere bei Unternehmen der Pflegebranche ist eine gesellschafts­rechtliche Beratung enorm wichtig.

Privatpersonen

Um Ihre privaten Steuerangelegenhei­ten bestmöglich zu beurteilen, sind mehr Fachkenntnisse erforderlich als eine Software bieten kann. 

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